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   VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967   

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VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967 (https://dejure.org/2019,3812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967 (https://dejure.org/2019,3812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 10 ZB 18.1967 (https://dejure.org/2019,3812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3; AufenthG § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 9
    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Ausweisung unter Befristung der Wirkungen der Ausweisung auf 2 Jahre; Schwerwiegendes Ausweisungsinteresse aufgrund mehrerer ni...

  • rewis.io

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; nicht geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften; strafrechtliche Verurteilung; generalpräventive Ausweisung; Ausweisungsinteresse

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53 Abs. 1 ; AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 9
    Rechtmäßige Ausweisung unter Befristung der Wirkungen der Ausweisung auf 2 Jahre; Schwerwiegendes Ausweisungsinteresse aufgrund mehrerer nicht geringfügiger Rechtsverstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Die Frage ist bereits obergerichtlich geklärt, denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 (1 C 16.17) entschieden, dass Generalprävention ein Ausweisungsinteresse begründen kann.

    Vom Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann aber auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris -Ls- und Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 - juris Rn. 19 ff.; U.v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 - -1.Lszu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 - juris Rn. 19 ff.; U.v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 - -1.Lszu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 ZB 14.1402

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung wegen Scheinehe

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 - juris Rn. 19 ff.; U.v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 - -1.Lszu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.).
  • VGH Bayern, 19.09.2017 - 10 C 17.1434

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - Rechtswidriger Aufenthalt im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 - juris Rn. 19 ff.; U.v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 - -1.Lszu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.).
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 10 ZB 19.275 - juris Rn. 7; B.v. 8.9.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 16 m.w.N.); Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Vom Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen habe, könne aber auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine Wiederholungsgefahr mehr ausgehe, im Falle des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris sowie Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 61 ff. m.w.N.).

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 10 ZB 19.275 - juris Rn. 7; B.v. 8.9.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 16 m.w.N.); Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).

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